Geschäftsprozesse IT-Dienstleistungen Datenschutz Datensicherheit Schulungen

Hinweis:

Die Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigen.

Insbesondere ist laut dem Bundesdatenschutzgesetz ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, soweit automatisierte Verarbeitungen vorgenomen werden, die wegen besonderer Sensitivität vor Einsatz einer Vorabkontrolle zu prüfen sind.

Als staatlich anerkannter Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen als Organ zur Selbstkontrolle zur Verfügung; wir unterstützen und beraten Ihr Unternehmen indem wir erfüllen die laut Bundesdatenschutzgesetz definierten Aufgabengebiete und helfen Ihne Ihre Prozesse datenschutzgerecht zu implementieren.

Unsere Dienstleistungen beinhalten insbesondere die

  • Datenschutzrechtliche Vorabkontrolle
  • Erstellung von Datenschutzprotokollen
  • Beratungsgespräche und Stellungsnahmen bei neu einzusetzender Software
  • Kontrolle der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, sowie die Wahrung der Rechte der Betroffenen.

Wenden Sie sich an uns, denn das Outsourcing dieser Funktion bietet sich an, weil von externen Datenschutzspezialisten mehr rechtsorientierte IT-Kompetenz mit weniger Interessenkonflikten bei sehr hohen Synergieeffekten angeboten werden kann.


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