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Hinweis:
Die Unternehmen
haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich
zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens
5 Arbeitnehmer beschäftigen.
Insbesondere ist laut dem Bundesdatenschutzgesetz ein Datenschutzbeauftragter
zu bestellen, soweit automatisierte Verarbeitungen vorgenomen werden,
die wegen besonderer Sensitivität vor Einsatz einer Vorabkontrolle
zu prüfen sind. |
Als
staatlich anerkannter Datenschutzbeauftragter stehen
wir Ihnen als Organ zur Selbstkontrolle zur Verfügung;
wir unterstützen und beraten Ihr Unternehmen
indem wir
erfüllen die laut Bundesdatenschutzgesetz definierten
Aufgabengebiete und helfen Ihne Ihre Prozesse datenschutzgerecht
zu implementieren.
Unsere
Dienstleistungen beinhalten insbesondere die
- Datenschutzrechtliche
Vorabkontrolle
- Erstellung
von Datenschutzprotokollen
- Beratungsgespräche
und Stellungsnahmen bei neu einzusetzender Software
- Kontrolle
der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, sowie
die Wahrung der Rechte der Betroffenen.
Wenden
Sie sich an uns, denn das Outsourcing dieser Funktion
bietet sich an, weil von externen Datenschutzspezialisten
mehr rechtsorientierte IT-Kompetenz mit weniger
Interessenkonflikten bei sehr hohen Synergieeffekten
angeboten werden kann.
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